Teilnahmebedingungen - Internationaler Ideenwettbewerb „Raum für Ideen“ der Landeshauptstadt Stuttgart
1 Gegenstand des internationalen Ideenwettbewerbs
1.1 Im internationalen Ideenwettbewerb „Raum für Ideen“ sollen Nutzungsideen für das sogenannte Areal A3 gefunden werden. Dabei handelt es sich um die Fläche, die sich direkt am geplanten Manfred-Rommel-Platz mit den Lichtaugen des Durchgangsbahnhofs befindet. Die Abmessungen und die genaue Position der verfügbaren Fläche sind den Grafiken der Aufgabenstellung zu entnehmen. Diese ist auf rosenstein-stuttgart.de/ideenwettbewerb abrufbar.
1.2 Beim internationalen Ideenwettbewerb handelt es sich, in Abgrenzung zu Architektur- oder Hochbauwettbewerben, um ein Verfahren der Bürgerbeteiligung. Er steht daher allen Menschen oder Personengruppen aus Stuttgart oder dem nationalen und internationalen Umfeld offen.
1.3 Im Internationalen Ideenwettbewerb eingereicht werden können Nutzungsideen in Form von Text und Bildern oder Grafiken, die die angedachte Nutzung prägnant beschreiben. Professionell erstellte Planzeichnungen, Modelle oder Renderings sind nicht erforderlich.
1.4 Eine Jury, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Fachbereiche, der Bürgerschaft, Jugend, Bürgermeistern und politischen Fraktionen, vergibt in einem zweistufigen Auswahlverfahren Preise für die besten Ideen. Außerdem kann die Jury Anerkennungen aussprechen für Einreichungen, die keinen Preis erhalten haben, sich aber durch herausragende Eigenschaften auszeichnen. Insgesamt stehen der Jury 30.000 € (Brutto) Preisgeld zur Verfügung.
1.5 Der internationale Ideenwettbewerb endet mit der Vergabe von Preisen durch die Jury und der folgenden Preisverleihung und Ausstellung. Im Anschluss werden die prämierten Ideen von der Verwaltung geprüft und in Form einer Beschlussvorlage in die politischen Gremien eingebracht. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschließt, welche der prämierten Ideen weiter räumlich untersucht werden sollen und im anschließenden Werkstattverfahren zur Entwicklung eines städtebaulichen Nutzungskonzepts berücksichtigt werden sollen. Ein Anspruch auf Realisierung der Ideen durch die Verwaltung oder ein Anspruch auf Folgeaufträge ergeben sich nicht.
2 Veranstalter des Ideenwettbewerbs
Veranstalter ist die Landeshauptstadt Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ansprechpartner:
Abteilung Kommunikation
L/OB-K6
rosenstein@stuttgart.de
3 Teilnahmeberechtigung
3.1 Teilnahmeberechtigt sind volljährige Einzelpersonen oder für die Zwecke des Ideenwettbewerbs durch ihre Erziehungsberechtigten vertretene Minderjährige, die eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung auf der Plattform miteinreichen. Ferner sind Vereine, Unternehmen, Schulen, Kindergärten und sonstige Gruppen teilnahmeberechtigt, sofern diese ihre Ideen durch eine/n Projektverantwortliche/n einreichen. Der/die Projektverantwortliche muss zum Zeitpunkt der Einreichung volljährig sein und als Ansprechpartner/in für die Dauer des Wettbewerbs und ggf. für die nachfolgende Abwicklung zur Verfügung stehen.
3.2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb.
3.3 Mitarbeitende der Landeshauptstadt Stuttgart, die an den Projekten Stuttgart 21 und/oder Stuttgart Rosenstein direkt oder indirekt beteiligt sind, sind von der Teilnahmeberechtigung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Personen oder Dienstleister, die an der Organisation des Ideenwettbewerbs aktiv mitwirken. Weiterhin sind Mitglieder oder Beisitzer der Jury nicht zur Teilnahme am Ideenwettbewerb berechtigt. Im Einzelfall liegt die Entscheidung über die Teilnahmeberechtigung beim Veranstalter und kann mit ausreichender Begründung abgelehnt werden.
4 Ablauf des Ideenwettbewerbs
Der Ideenwettbewerb ist in drei Phasen aufgeteilt.
4.1 Offene Einreichung: Vom 15. Mai bis zum 15. Juli 2024 können Teilnehmende ihre Idee über das Formular auf der Online-Plattform ideen-rosenstein.de einreichen. Ist der Teilnehmende keine Einzelperson, reicht der/die Projektverantwortliche die Idee stellvertretend für die dahinterstehende Gruppe ein. Die Ideen sind anhand des Einreichungsformulars zu erläutern. Zur Verdeutlichung können Texte und bis zu vier Bilddateien eingereicht werden.
Zur Unterstützung bei der Ideenentwicklung stellt der Veranstalter das sogenannte „Ideenspiel“ zur Verfügung. Auch werden Workshops angeboten, in denen die Teilnehmenden von einem vom Veranstalter beauftragten Moderator durch die Ideenentwicklung geführt werden. Die Moderatoren geben ausschließlich Hilfestellung zum Vorgehen. Die inhaltliche Ideenentwicklung liegt ausschließlich bei den Teilnehmenden. Alle weiteren Infos zum Ideenspiel und den Workshopformaten sind auf rosenstein-stuttgart.de abrufbar.
Das Einreichen der Ideen ist ab dem 15.05.2024, 18 Uhr, möglich. Teilnahmeschluss ist der 15.07.2024, 24 Uhr. Außerhalb dieses Teilnahmezeitraums eingereichte Beiträge können nicht berücksichtigt werden.
In Ausnahmefällen können Beiträge außerdem analog eingereicht werden. Ein entsprechendes Einreichungsformular erhalten Sie auf Anfrage unter rosenstein@stuttgart.de oder unter 0711 216-25799 (in Abwesenheit 0711 216-0). Für analog eingereichte Beiträge gelten die gleichen Bedingungen und Formate wie für online eingereichte Beiträge. Analog eingereichte Beiträge müssen in digitalisierbarer Text- und Bildform eingereicht werden. Auch bei der analogen Einreichung können keine Modelle oder andere dreidimensionale Arbeiten eingereicht werden.
4.2 Bewertung der eingereichten Ideen und Preisgericht: In einem ersten Schritt trifft die Jury eine Vorauswahl (Shortlist) mit maximal 50 Ideen, die anschließend Gegenstand im Preisgericht sind. Am 06.11.2024 tagt das Preisgericht. Weitere Informationen zum Bewertungsverfahren sind unter Punkt 5 beschrieben.
4.3 Bekanntgabe der Gewinner und Abschluss des Ideenwettbewerbs: Am 8.11.2024 wird das Ergebnis des Preisgerichts im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgegeben und in einer Ausstellung im öffentlichen sowie digitalen Raum für die interessierten Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht. Vorab werden auch die Teilnehmenden informiert, die einen Preis oder eine Anerkennung erhalten haben. Am 19.11. werden die Personen oder Gruppen, deren Einreichungen von der Jury ausgezeichnet wurden, im Rahmen einer Preisverleihung geehrt. Der internationale Ideenwettbewerb ist damit abgeschlossen und die prämierten Ideen werden in das weitere Verfahren übergeben. Im Anschluss werden die prämierten Ideen von der Verwaltung geprüft und in Form einer Beschlussvorlage in die politischen Gremien eingebracht. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschließt, welche der prämierten Ideen weiter räumlich untersucht werden sollen und im anschließenden Werkstattverfahren zur Entwicklung eines städtebaulichen Nutzungskonzepts berücksichtigt werden sollen. Ein Anspruch auf Realisierung der Ideen durch die Verwaltung oder ein Anspruch auf Folgeaufträge ergeben sich nicht.
5 Bewertung durch Jury und Zuteilung von Preisgeld
5.1 Die Jury: Eine Jury aus verschiedenen Bereichen bewertet in einem zweistufigen Prozess die eingereichten Beiträge. In der Jury vertreten sind Expertinnen und Experten aus folgenden Fachbereichen: Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Tourismus, (Stadt-)Soziologie, Architektur/Planung und (Gebäude-)Ökologie. Weiterhin sind Vertreter aus der Bürgerschaft und Jugendvertreter Teil der Jury. Darüber hinaus Vertreter der Gemeinderatsfraktionen – diese werden auf Basis des Juryproporzes der Stadt Stuttgart eingesetzt, der im Anschluss an die Kommunalwahl im Sommer 2024 festgesetzt wird. Weiterhin sind der Erste Bürgermeister Dr. Fabian Mayer sowie der Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt Peter Pätzold Mitglieder der Jury. Die Plätze für die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft werden öffentlich ausgeschrieben und anschließend in einem Losverfahren unter Berücksichtigung einer Parität der Geschlechter vergeben.
5.2 Verfahren und Preisgeld: In einem ersten Schritt bewertet die Jury die eingegangenen Ideen und ermittelt in Vorbereitung des Preisgerichts eine Shortlist mit maximal 50 Ideen. Diese ausgewählten Ideen sind Gegenstand des Preisgerichts. Am 06.11.2024 tagt das Preisgericht. Dem Grundgedanken des offenen Wettbewerbs entsprechend hat die Jury dabei Freiheiten. Insgesamt stehen 30.000 € Preisgeld (Brutto) zur Verfügung. Davon sind 24.000 € (80 %) für die Vergabe von Preisen vorgesehen. Die Jury entscheidet über die Anzahl der Preise und die Staffelung des Preisgeldes. Sie kann das Preisgeld gleichmäßig aufteilen, kann es aber auch gestaffelt vergeben. Maximal werden acht Preise vergeben. Neben den 24.000 € für Preise stehen der Jury weitere 6.000 € (20 %) für Anerkennungen zur Verfügung. Anerkennungen kann die Jury an Einreichungen vergeben, die keinen Preis erhalten haben, sich aber durch besondere oder herausragende Eigenschaften auszeichnen.
Als Entscheidungshilfe stehen der Jury die Ergebnisse der Beteiligung aus dem Jahr 2023 zur Verfügung. In dieser Befragung wurde die Stadtgesellschaft zu Wünschen, Bedarfen und Sorgen bezüglich der Nutzung des Areals befragt. Die Beteiligungsergebnisse dienen der Jury als Entscheidungshilfe, sind jedoch nicht bindend.
Grundlage für die Bewertung der Einreichungen durch die Jury sind ausschließlich die für das Preisgericht anonymisierten Bilder/Grafiken und Texte, die auf der Online-Plattform hochgeladen wurden.
6 Anforderungen an die eingereichten Beiträge
Die eingereichten Beiträge müssen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Anforderungen erfüllen. Bei Nicht-Erfüllung behält sich der Veranstalter vor, Beiträge auszuschließen und nicht weiter zu berücksichtigen.
6.1 Umfang der Einreichungen: die Einreichungen müssen eine klar dargestellte und/oder beschriebene Nutzungsidee für das Areal A3 enthalten. Einzelne Schlagworte, politische oder die Verwaltung betreffende Forderungen oder Inhalte, die sich nicht auf das Areal beziehen, werden nicht als ausreichend dargestellte Idee betrachtet und vom Verfahren ausgeschlossen.
6.2 Bezug auf das Areal A3: Gegenstand des Wettbewerbs ist die Nutzung der Grundfläche des Areals A3, wie in den Grafiken der Aufgabenstellung dargestellt. Eingereichte Beiträge müssen sich auf die Nutzung dieses Areals beziehen und dürfen nicht wesentlich in die umgebende Bebauung oder die Planungen für das Europaquartier eingreifen, das an das Areal A3 anschließt. Beiträge oder Aspekte von Beiträgen, die sich auf andere Flächen als das A3-Areal beziehen oder in bestehende oder geplante Bebauung eingreifen, werden im Wettbewerb nicht berücksichtigt und können durch den Veranstalter vom Verfahren ausgeschlossen werden.
7 Zulassung von Beiträgen, Ausschluss von Beiträgen oder Teilnehmenden
7.1 Mit der Einreichung eines Beitrags versichern die Projektverantwortlichen, dass sie und ggf. alle Gruppenmitglieder diese Teilnahmebedingungen anerkennen, dass sie alle Beiträge Dritter und verwendeten Quellen genau bezeichnen und mit einer Quellenangabe versehen, dass die persönlichen Daten der Teilnehmenden sowie im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb erstellte Foto- und Filmaufnahmen entsprechend dieser Teilnahmebedingungen für die Berichterstattung über den Wettbewerb und die Presse- und Öffentlichkeitarbeit des Veranstalters verwendet und an Dritte weitergegeben werden dürfen. Weiterhin versichern die Einreichenden, dass ihnen alle erforderlichen Rechte an den eingereichten Bildern, Grafiken und Texten vorliegen und diese nicht gegen das Urheberrecht oder andere Rechte Dritter verstoßen.
7.2 Wer einen Beitrag einreicht, erhält für die Teilnahme am Wettbewerb kein Honorar und keine Aufwandsentschädigung. Möglicherweise anfallende Kosten bei der Erstellung und Einreichung der Ideen tragen die Teilnehmenden.
7.3 Nicht eingereicht werden können Ideen, die nicht durch die Teilnehmenden persönlich erstellt wurden, die Teilnehmende oder Dritte gefährden, die Gewalt verherrlichen, die Militärtechnik oder Waffen einsetzen oder erforschen, die gegen geltendes Recht verstoßen, die bereits in einem anderen Wettbewerb eingereicht worden sind oder eingereicht werden, die bereits vermarktet werden oder während des Wettbewerbs auf eine Vermarktung vorbereitet werden. Wenn fremde Beiträge zitiert oder verwendet werden, müssen diese als fremd gekennzeichnet und mit einer Quellenangabe versehen werden; außerdem muss diese Nutzung fremder Inhalte rechtlich zulässig sein (gesetzliche Zulässigkeit oder nachgewiesene Einholung der Nutzungsrechte).
7.4 Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander und mit allen Beteiligten am Wettbewerb. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende vom Ideenwettbewerb auszuschließen. Ideen, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, können jederzeit zurückgewiesen oder vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmende, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder anderweitig versuchen, sich durch Manipulation Vorteile zu verschaffen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen.
8 Nutzungsrechte
8.1 Die Teilnehmenden erklären mit Einreichung des jeweiligen Beitrags, dass sie die Autorinnen/Autoren bzw. Urheber/Urheberinnen ihrer eingereichten Ideen sind und die eingereichten Unterlagen und Medien, insbesondere auch Bilder, Film-, Ton- und Textbeiträge keine Rechte Dritter verletzen. Die Teilnehmenden versichern weiter, dass sie für alle Inhalte Dritter, deren Nutzung einer Rechteeinräumung bedarf, die erforderlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts, dass die Inhalte auch durch den Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs und im Umfang dieser Teilnahmebedingungen genutzt werden können, eingeholt haben.
8.2 Von Ansprüchen Dritter, die aufgrund der bedingungsgemäßen Nutzung durch den Veranstalter gegen den Veranstalter geltend gemacht werden, stellen die Teilnehmenden den Veranstalter frei.
8.3 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmenden bereitgestellten Inhalte auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Beiträge abzulehnen, wenn sie nach sachgerechter Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.
8.4 Mit der Teilnahme am internationalen Ideenwettbewerb erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Idee als Basis für den weiteren Entscheidungs- und Planungsprozess weiterverwendet und weiterentwickelt wird und in das Nutzungskonzept für das Areal A3 einfließt. Sie geben die Rechte an ihren Ideen, den entwickelten Konzepten und Wettbewerbsbeiträgen somit an den Veranstalter des Wettbewerbs, die Landeshauptstadt Stuttgart, ab.
Die Teilnehmenden erklären sich zudem damit einverstanden, dass ihre Ideen im Zusammenhang mit dem Ideenwettbewerb vom Veranstalter zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Online- wie Offlinemedien genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Die ausschließlichen inhaltlich, zeitlich, räumlich und örtlich unbeschränkten, frei übertragbaren und unterlizenzierbaren, dauerhaften, unwiderruflichen, unkündbaren Rechte der Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung erstellter Dokumente, Beschreibungen, Planzeichnungen, Grafiken, Medien und Inhalten gehen mit der Einreichung an die Stadt Stuttgart über. Dies gilt auch für zukünftige, bislang unbekannte Nutzungsarten.
Der Veranstalter hat insbesondere das Recht, selbst oder durch Dritte über den Ideenwettbewerb und über die an dem Wettbewerb teilnehmenden Personen in Wort und Bild, unter Namensnennung und mit Bildnissen (Film, Foto) zu berichten und dies medial zu verwerten. Zudem verpflichten sich die Teilnehmenden, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen dem Veranstalter zur Verfügung zu stehen.
Der Veranstalter, die Landeshauptstadt Stuttgart, verpflichtet sich zur namentlichen Nennung des Einreichenden oder der Gruppe von Einreichenden in allen Veröffentlichungen der im Ideenwettbewerb eingereichten Texte, Grafiken und Bilder.
9. Abbruch des Wettbewerbs
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ideenwettbewerb jederzeit aus wichtigem Grund abzusagen und jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls der Ideenwettbewerb aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren, Manipulation) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Veranstalter zu.
10. Haftung
10.1 Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit.
10.2 Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässigen Verletzungen von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ideenwettbewerbs und die Erreichung des Vertrags- und Wettbewerbszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung von Applikationen entstehen.
10.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Datenschutz
Die Behandlung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der beigefügten Datenschutzerklärung.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen der Teilnahmebedingungen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Alle Änderungen werden auf der offiziellen Website des Wettbewerbs rosenstein-stuttgart.de veröffentlicht. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, regelmäßig die aktuellen Teilnahmebedingungen einzusehen. Die fortgesetzte Teilnahme am Wettbewerb nach der Veröffentlichung von Änderungen gilt als Annahme dieser Änderungen. Sollte im Lauf der Einreichephase eine Änderung der Teilnahmebedingungen vorgenommen werden, wird der Veranstalter Teilnehmende, die bereits einen Beitrag eingereicht haben, per E-Mail informieren und ihnen die Möglichkeit einräumen, ihren Beitrag zurückzuziehen oder in veränderter Form erneut einzureichen.
12.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Wettbewerb wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart, Deutschland, vereinbart.
12.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Verzicht auf Rechte: Ein Verzicht auf die Ausübung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen durch den Veranstalter stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.
12.5 Hinweis zur Zweisprachigkeit: Verbindlich gilt die deutsche Version dieser Teilnahmebedingungen.